Planen Sie, Ihr Haus oder Ihren Umbau mit Eigenleistungen zu bauen bzw. zu bewerkstelligen?
Wenn Sie durch Eigenleistungen die Gesamtkosten reduzieren möchten, sollten Sie die nötige Zeit und auch die handwerkliche Fähigkeit dazu haben. Das Einsparpotenzial liegt bei Eigenleistungen in den Lohnkosten für Handwerkerinnen und Handwerker.
Um das Einsparpotenzial auszuschöpfen und Ihre Leistungen fachgerecht ausführen zu können, empfehlen wir Ihnen, Fachleute beratend hinzuzuziehen. Mängel an Bauten können zu hohen Folgekosten führen, so dass sich das Eingesparte in schmerzhafte Zusatzkosten umwandeln kann.
Mögliche Leistungen im Detail:
Umfassende Beratung in sämtlichen Baufragen
für Privatpersonen
Material und Maschinen an Selbstbauerinnen und Selbstbauer
Beratung, Planung und Einholen von Baubewilligungen für Ihren Eigenbau
Geschäftsbedingungen
Die Herausgabe von unseren Mietobjekten in tadellosem Zustand erfolgt nur an Privatpersonen und bei Neukundschaft nur gegen Vorzeigen eines gültigen Ausweises.
Bei Geräten mit Ganztages- oder Halbtagespauschalen sind ein maximaler Tageseinsatz von 3 resp. 6 Stunden pro Tag eingerechnet. Mehrgebrauch führt zu einem Aufpreis.
Alle Geräte werden vermietet ohne jegliches Werkzeug, ohne Verschleiss oder Abnützung und Mittel. Alle Preise verstehen sich als Ganztages-, Halbtages- oder Wochenpreise, exkl. Mehrwertsteuer.
Beratung in Werkstatt oder vor Ort.
Lieferung von Werkzeugen und Maschinen wird nach Aufwand verrechnet.
Notreparaturen während der Mietdauer dürfen ausschliesslich nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen Einverständnis vorgenommen werden.
Die Weitervermietung sämtlicher Werkzeuge und Maschinen an Dritte ist untersagt.
Alle Geräte sind nach Gebrauch umgehend in einwandfreiem, komplettem und gereinigtem Zustand an den Vermieter zu retournieren.
Für Beschädigungen an jeglichen Geräten, an Fremdeigentum oder Verletzungen Drittpersonen ist alleine die Mietperson haftbar.
Verlorenes oder beschädigtes Gerätezubehör wird in Rechnung gestellt.
Die Mietperson übernimmt nach Empfang der Mietobjekte die volle Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl der Geräte.
Versicherungen
Für Schäden oder Diebstahl an Geräten ist alleine die Mietperson verantwortlich und haftbar
Zahlungskonditionen
Beträge bis CHF 300 in bar
Netto innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Zusammen mit meinem Zwillingsbruder wurde ich 1972 in Brasilien geboren und wuchs mit insgesamt drei Brüdern und zwei Schwestern auf. Ich bin mit Elisabeth verheiratet und wir haben zwei Töchter, welche unser Leben sehr bereichern.
In einer grossen Firma im Raum Thun absolvierte ich eine Lehre als Zimmermann. Bereits mit 21 Jahren machte ich mich selbstständig und gründete die Firma «Holzbau Hählen» in Uetendorf (BE). Ich habe jahrelange Berufserfahrung mit schönen und anspruchsvollen Arbeiten in Holz, Kunststoff, Glas, Blech usw.
Im Jahr 2000 konnten wir die alte Dorfkäserei in Uetendorf erwerben, welche ich in etlichen Jahren umbaute und wohnlicher machte. Es macht mich sehr glücklich, wenn aus Altem Neues entstehen darf.
Geschäftsbedingungen
Die Ausgabe von Mietobjekten, welche in tadellosem Zustand sind, erfolgt nur an Privatpersonen und bei Neukundschaft nur gegen Vorzeigen eines gültigen Ausweises.
Die Versicherung der Geräte ist Sache der mietenden Person.
Bei Geräten mit Ganztages- oder Halbtagespauschalen sind ein maximaler Tageseinsatz von 3 resp. 6 Stunden pro Tag eingerechnet. Mehrgebrauch führt zu einem Aufpreis.
Alle Geräte werden vermietet ohne jegliches Werkzeug, ohne Verschleiss oder Abnützung und Mittel Alle Preise verstehen sich als Ganztages-, Halbtages- oder Wochenpreise, exkl. Mehrwertsteuer.
Beratung in Werkstatt oder vor Ort.
Lieferung von Werkzeugen und Maschinen werden nach Aufwand verrechnet.
Notreparaturen während der Mietdauer dürfen ausschliesslich nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen Einverständnis vorgenommen werden.
Die Weitervermietung sämtlicher Werkzeuge und Maschinen an Dritte ist untersagt.
Alle Geräte sind nach Gebrauch umgehend in einwandfreiem, komplettem und gereinigtem Zustand an den Vermieter zu retournieren.
Für Beschädigungen an jeglichen Geräten, an Fremdeigentum oder Verletzungen Drittpersonen ist alleine die Mietperson haftbar.
Verlorenes oder beschädigtes Gerätezubehör wird in Rechnung gestellt.
Die Mietperson übernimmt nach Empfang der Mietobjekte die volle Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl der Geräte.
Versicherungen
Für Schäden oder Diebstahl an Geräten ist alleine die Mietperson verantwortlich und haftbar
Zahlungskonditionen
Beträge bis CHF 300 in bar
Netto innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung. Preisänderungen bleiben vorbehalten.